Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über alle Leistungen und Lieferungen des Hotelbetriebs Hotel Fischerwiege GmbH & Co. KG (nachfolgend „Hotel“), insbesondere die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Veranstaltungsräumen an Hotelgäste (nachfolgend „Kunden“).
(2) Hiervon abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn die Parteien die Einbeziehung im Ganzen oder in einzelnen Punkten in Textform vereinbart haben.
II. Vertragsabschluss, ‑partner und Verjährung
(1) Angebote des Hotels sind freibleibend. Der Vertrag kommt nach Antrag des Kunden durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, die Buchung in Textform zu bestätigen.
(2) Wird der Buchungsantrag von einem Dritten für den Kunden vorgenommen, so haftet der Dritte für die Verbindlichkeiten aus dem Hotelaufnahmevertrag, wenn nicht der Wille des Dritten hervortrat, im Namen des Kunden zu handeln. Das gleiche gilt, wenn der von dem Dritten benannte Kunde die Vertretungsmacht des Dritten gegenüber dem Hotel bestreitet.
(3) Alle gegenseitigen Ansprüche unterliegen der Verjährung. Ansprüche gegen das Hotel verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände nach § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Die Verjährungsverkürzung gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Die Verjährung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit bleibt unberührt und bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer vom Hotel übernommenen Garantie sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.
III. Zimmerbereitstellung, ‑übergabe und ‑rückgabe
(1) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers in Textform bestätigt.
(2) Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
(3) Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11:00 Uhr dem Hotel geräumt zur Verfügung zu stellen. Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % des vollen Zimmerpreises gemäß der zum Zeitpunkt der verlängerten Nutzung geltenden Preisliste. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass dem Hotel überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
(4) Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 18:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Hotel anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Kunde hat dem Hotel zuvor sein späteres Eintreffen mitgeteilt. Das Hotel ist berechtigt, für Spätanreisen eine Garantie zu verlangen.
IV. Leistungen, Preise, Nutzungsart, Zahlung, Aufrechnung
(1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den für die Zimmerüberlassung sowie weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Wir weisen darauf hin, dass sich unsere bestehenden Preise aufgrund von Preiserhöhungen bei Rohstoffen sowie steigender Energiekosten ebenfalls und ohne Ankündigung erhöhen können. (Ahrenshoop, 19.06.2022)
(3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
(4) Die Unter- oder Weitervermietung überlassener Zimmer und sonstiger Räume sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1, S. 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.
(5) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlungen in Höhe von max. 10 % des Gesamtpreises zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag bzw. als Nachtrag in Textform zu vereinbaren.
(6) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Anreisetag 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständliche Leistung berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, erhöht werden.
(7) Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer bzw. Räumlichkeiten, der Leistung des Hotels oder der Anzahl bzw. der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
(8) Rechnungen des Hotels ohne besonderen Ausweis eines Fälligkeitsdatums sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
V. Rücktritt/Stornierung des Kunden
Der Rücktritt ist gegenüber dem Hotel schriftlich zu erklären.
(1.1) Für Buchungen in den Häusern Namenlos, Fischerwiege, Bergfalke und Dünenhaus gilt:
- 42 Tage vor Anreise kostenfrei
- 41 bis 15 Tage vor Anreise 40% des Reisepreises
- 14 Tage vor Anreise 80% des Reisepreises
(1.2) Für Buchungen in den Ferienwohnungen Meeresrauschen, Seeluft und Dünenblick gilt:
- Kostenfreie Stornierung bis 81 Tage vor Anreise
- 20% des Übernachtungspreises bei 80 bis 45 Tage vor Anreise
- 40 % des Übernachtungspreises bei 44 bis 31 Tage vor Anreise
- 80 % des Übernachtungspreises ab 30 Tage vor Anreise
Am Anreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung ab 16:00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung.
Bei der Stornierung ist der Tag des Zuganges der Stornierung bei dem Vermieter maßgeblich.
Bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns, bei Nichtantritt oder bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises (100 %) verpflichtet.
(2) Ein Rücktritt nach dem gemäß Absatz 1 vereinbarten Zeitpunkt von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Das vereinbarte Entgelt ist in dem Fall auch dann zu zahlen, wenn die Zustimmung des Hotels nicht erteilt wird und der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Das Hotel muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die es aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Der Kunde ist verpflichtet, bei einem Rücktritt nach dem gemäß Absatz 1 vereinbarten Zeitpunkt mind. 40 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, bei einem Rücktritt nach dem 10. Tag vor dem vereinbarten Anreisetag mind. 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit Frühstück, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu entrichten. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
(3) Die vorstehenden Regelungen zum Rücktritt des Kunden gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
(4) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer und Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
VI. Rücktritt des Hotels
(1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist in Textform vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern und Räumlichkeiten vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
(2) Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn
a) höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie z. B. Streik oder Stromausfall);
b) Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
c) das Hotel begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
d) der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer vornimmt oder sie zu anderen als Beherbergungszwecken nutzt ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels.
(4) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
VII. Haftung des Hotels
(1) Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtung aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen.
(2) Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel bzw. auf dem Hotelgelände. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung.
(3) Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeugs sowie von dessen Inhalt.
(4) Das Hotel führt Weckaufträge mit größter Sorgfalt aus. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt und bemisst sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch für die zwingenden Bestimmungen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer vom Hotel übernommenen Garantie sowie bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.
VIII. Haftung des Kunden für Schäden
(1) Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
IX. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Kunden sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
Hotel Fischerwiege GmbH & Co. KG,
Ahrenshoop, 15.01.2024